Schweizer Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen, sollten daher ihre Arbeitsverträge und Firmenfahrzeug-Reglement überprüfen und wo nötig anpassen.
Die EU erlaubt die private Verwendung eines Schweizer Firmenfahrzeuges im EU-Raum durch eine dort ansässige Person nur noch, wenn:
- das Fahrzeug einer in der Schweiz ansässigen Person oder Firma gehört, und
- das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden für die Fahrt zwischen Arbeitsplatz und Wohnort benutzt wird und/oder
- der Mitarbeitende damit eine im Arbeitsvertrag vorgesehene Aufgabe ausführt.
Versicherungstechnisch ist diese Regelung unproblematisch: Schäden sind gemäss den Allgemeinen Bedingungen gedeckt.
Weiterführender Link: eur-lex.europa.eu, Suche nach der CELEX-Nummer 32015R0234