15. Januar 2016

Neue Verordnung für Schweizer Firmen-Fahrzeuge in der EU

Grenzgänger und Wochenaufenthalter, die in der Schweiz arbeiten und in einem EU-Staat wohnen, dürfen Schweizer Firmenfahrzeuge nicht mehr für Privatfahrten benutzen. Diese Regelung gilt seit dem 1. Mai 2015 für Fahrzeuge, die in der EU nicht verzollt und versteuert sind.

Reglement überprüfen!

Schweizer Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen, sollten daher ihre Arbeitsverträge und Firmenfahrzeug-Reglement überprüfen und wo nötig anpassen.

Die EU erlaubt die private Verwendung eines Schweizer Firmenfahrzeuges im EU-Raum durch eine dort ansässige Person nur noch, wenn:

  • das Fahrzeug einer in der Schweiz ansässigen Person oder Firma gehört, und
  • das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden für die Fahrt zwischen Arbeitsplatz und Wohnort benutzt wird und/oder
  • der Mitarbeitende damit eine im Arbeitsvertrag vorgesehene Aufgabe ausführt.

Versicherungstechnisch ist diese Regelung unproblematisch: Schäden sind gemäss den Allgemeinen Bedingungen gedeckt.

Weiterführender Link: eur-lex.europa.eu, Suche nach der CELEX-Nummer 32015R0234