Beim komplexen Thema Vorsorge gilt es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen sowie soziale und betriebswirtschaftliche Aspekte in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen.
Eine anforderungsreiche Angelegenheit, bei der wir KMU gerne Unterstützung bieten. In enger Zusammenarbeit mit dem HR und der Führung erarbeiten wir fundierte, realistische Vorsorgepläne für Mitarbeitende und das Kader. Auch der Erarbeitung einer gesunden Unfall- und Krankentaggeldversicherungslösung nehmen wir uns gerne an.
Ein Überblick über Personenversicherungen.
Berufliche Vorsorge
Wir modellieren in Zusammenarbeit mit unseren Kunden finanzierbare und optimierte Vorsorgepläne. Die Vorsorge als wichtiger Faktor für die Mitarbeiterbindung ist zentral. Bei Kaderplänen und Steueroptimierungen durch zusätzliche Einkäufe stehen wir ebenfalls beratend zur Seite. Zudem unterstützen wir die Administration bei Ein- und Austritten, Lohndeklarationen und weiteren Aufgaben.
Krankentaggeld
Der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Im Krankheitsfall gilt gesetzlich geregelte Lohnfortzahlungspflicht, die jedoch Interpretationsspielraum offenlässt. Es hat sich eine Gerichtspraxis in Form von drei verschiedenen Skalen etabliert. Was spricht also für ein Krankentaggeld?
- Entlastung der gesetzlichen oder vertraglichen Lohnfortzahlungspflicht
- Kalkulierbare Kosten für das Unternehmen
- Positives Image als sozialer Arbeitgeber
- Sicherung des Einkommens für den Arbeitnehmer auch bei längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
- Krankheitsfälle werden medizinisch betreut und unterstützende Massnahmen können frühzeitig getroffen werden
- Über den genauen Leistungsumfang von Krankentaggeldversicherungen informieren wir gerne im persönlichen Gespräch.
Unfallversicherungen BU und NBU
Die obligatorische Unfallversicherung ist Bestandteil der 2. Säule und dient als Sicherheit für eine mögliche Invalidität. Obligatorisch zu versichernde Personen sind:
- In der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmer
- Heimarbeiter und Mitarbeitende in Invalidenwerkstätten
- Lernende, Praktikanten und Volontäre
freiwillig:
- Selbständigerwerbende
- Mitarbeitende Familienangehörige
Über die genauen gesetzlichen Spezifikationen informieren wir gerne im persönlichen Gespräch.