Antrags- und Gesundheitsfragen
Der Kunde und/oder die versicherte Person verpflichten sich, die Antragsfragen der Versicherungsgesellschaft betreffend der Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen wahrheitsgetreu zu beantworten. Die Gesundheitsfragen der Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherung sind mit besonderer Sorgfalt durch die versicherte Person korrekt zu beantworten. Wenn durch den Kunden oder die versicherte Person Tatbestände wie Krankheiten, Unfälle und allgemeine Antragsfragen verschwiegen werden, führt dies zu Anzeigepflichtverletzungen. Die Versicherungsgesellschaft kann aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen die Versicherungsleistung verweigern oder vermindern und zusätzlich sofort vom Vertrag zurücktreten. Der daraus entstandene Schaden trägt der Kunde oder die versicherte Person.
Gefahrenerhöhungen
Ergeben sich Gefahrenerhöhungen, die das Risiko der zu versichernden Sache oder Person beeinflussen, hat der Kunde oder die versicherte Person die Schumpf + Partner AG umgehend zu informieren. Werden neue Risiken oder Gefahrenerhöhung der Schumpf + Partner AG nicht gemeldet, trägt der Kunde oder die versicherte Person die Folgen daraus selbst.
Wertnachweis
Der Kunde ist gegenüber dem Versicherer verpflichtet, den Wertnachweis der zerstörten, fehlenden oder beschädigten Sachgegenstände zu erbringen – mittels:
- Quittungen, Belege
- Expertisen von Wertsachen wie Schmuck, Bilder, Kunstgegenstände
- Übersicht-Fotos der Einrichtungen und Waren
Speziell Fotos helfen bei der Schadenermittlung, damit die Schadensliste vervollständigt werden kann.
Es ist empfehlenswert, die Wertnachweise elektronisch auf einem externen Speichermedium aufzubewaren.