ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Zweck der Schumpf + Partner AG

Die Schumpf + Partner AG erbringt Dienstleistungen im Bereich des Versicherungswesens, in der Vermittlung von Versicherungsverträgen für Versicherungsgesellschaften.

Die Schumpf + Partner AG verfügt über die notwendige Registrierung zur Ausübung der Brokerdienstleistung im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung. FINMA-Nr. 25555

Die Schumpf + Partner AG ist ferner befugt, sich in jeder Form an anderen Unternehmungen im In- und Ausland zu beteiligen, Patente, Lizenzen, Wertschriften und Liegenschaften im In- und Ausland zu erwerben, zu verwalten und zu veräussern. Sie kann sämtliche Geschäfte tätigen, welche direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet sind.

2. Vertragsgegenstand

Der Kunde beauftragt die Schumpf + Partner AG im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separater Brokervereinbarung (Mandat) mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die hiernach aufgeführten Bestimmungen bilden integrierenden Bestandteil der Brokervereinbarung, welche nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden können.

Das Versicherungs-Broker Mandat beginnt mit der gegenseitigen Unterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es ist gültig bis zum schriftlichen Widerruf und bedarf keiner Begründung. Vorbehalten bleiben Schadenersatzfolgen im Falle einer Kündigung zur Unzeit. Als Kündigung zur Unzeit gilt die Aufhebung der Mandatsbeziehung durch den Kunden zwei Monate und weniger vor dem Hauptverfall der Mehrheit der einzelnen von Schumpf + Partner AG betreuten Versicherungsverträge. Bemühungen von Schumpf + Partner AG in dieser Zeit sowie damit zusammenhängende Kosten und angefallene Auslagen sind von dem Vertragspartner zu ersetzen.

3. Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften (VVGArt.45)

Die Schumpf + Partner AG ist bei folgenden Versicherungsgesellschaften akkreditiert, ist aber weder rechtlich noch wirtschaftlich an ein Versicherungsunternehmen gebunden – Aufzählung in alphabetischer Reihenfolge:

AIG / Allianz Suisse / Axa / Arag / ASGA / Basler / CAP / Chubb /  Dextra / Die Mobiliar / Euler Hermes / Fortuna / Futura Vorsorge / Gebäudeversicherung Bern / Generali / Groupe Mutuel / Helsana / Helvetia / Hotela / Innova / Lloyd’s / Mannheimer / Orion / PAX / Pens Expert / Pensionskasse PKG / Pensionskasse Pro / Protekta / Simpego / Smile / Solida / Swica / Swiss Life / Sympany / Vaudoise / Visana / Zürich

Die Kooperations-Partner der S+P werden laufend ergänzt und angepasst, weshalb die Aufstellung nicht abschliessend ist.

4. Dienstleistungen zu Gunsten unserer Kunden

Diese umfasst:

  • Die Verwaltung aller bestehenden Versicherungspolicen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Policenerneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungen
  • Überprüfen des Versicherungsbedarfes mittels Risiko- sowie Vorsorge-Analysen in Bezug auf Versicherungen, Vorsorge und Vermögen
  • Ausschreibungen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften verbunden mit einem Vergleich der Preis- und Leistungsunterschiede sowie einer Empfehlung.
  • Dienstleistungen bei Schadenfällen

Vom Mandat ausgeschlossen sind:

  • Beratung und Verwaltung der Einzelkrankenversicherung
  • Produkte, welche unter das FIDLEG (Finanz- und Dienstleistungsgesetz) fallen

Folgende Dienstleistungen werden prioritär während den ordentlichen Büroöffnungszeiten und wenn möglich umgehend nach Bekanntgabe bearbeitet:

  • Ausstellen von Versicherungsnachweisen
  • Weiterleiten von Schadendokumenten an die Versicherungsgesellschaften
  • Schadenmeldungen an die Versicherungsgesellschaften

Soweit als möglich erfolgt die Offenlegung der Courtagen und Abschlussprovisionen.

Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird die Schumpf + Partner AG mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren.

5. Entschädigung als Versicherungsmakler

Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 4 wird die Schumpf + Partner AG mit einer marktüblichen Courtage oder Abschlussprovision bei der Lebensversicherung, welche durch den Versicherer aus dem Verwaltungskostenanteil der einbezahlten Netto-Prämien bezahlt wird, entschädigt. Andere Entschädigungsformen, welche über die üblichen Dienstleistungen innerhalb des Maklermandates hinausgehen, sind zwischen den Vertragsparteien separat, schriftlich zu vereinbaren.

Erfolgt nach der Präsentation einer Ausschreibung die Mandatskündigung, wird der Aufwand der Ausschreibung dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Geldwäscherei-Gesetz(GwG)

Die Mitarbeiter der Schumpf + Partner AG sind über die geltenden gesetzlichen Vorschriften des Geldwäscherei-Gesetzes (GwG) orientiert. Unter www.efd.admin.ch kann das Gesetz und die Verordnungen eingesehen werden.

Die Mitarbeiter der Schumpf + Partner AG sind nicht berechtigt, Geldwerte oder Wertschriften von Kunden und versicherten Personen entgegenzunehmen. Prämienzahlungen erfolgen durch den Versicherungsnehmer direkt an die Versicherungsgesellschaften. Schadenzahlungen erfolgen seitens der Versicherungsgesellschaften direkt an den Versicherungsnehmer.

7. Datenschutz (gemäss Art. 45 VAG)

Die notwendigen Personendaten, welche der Schumpf + Partner AG anvertraut werden, werden ausschliesslich für Berichte, Offerten-Erstellung oder Analysen und weitere Dienstleistungen zu Gunsten des Mandanten verwendet. Sie werden vertraulich behandelt und die Dokumente elektronisch oder in Papierform aufbewahrt. Der Kunde erklärt sich mit Unterzeichnung des Mandates einverstanden, dass seine Daten via dem Kommunikationsmittel Email versendet werden dürfen. Weiterführend ermächtigt der Kunde die S+P für den Datenaustausch via den Online-Services der Versicherungsgesellschaften.

Bei telefonischen Auskünften über Versicherungsleistungen können durch die Mitarbeiter Personenidentifikationen durchgeführt werden.

Auskünfte oder Zustellung von Dokumenten an Drittpersonen wie Treuhänder bedarf einer schriftlichen und unterzeichneten Vollmacht des Kunden. Ohne schriftliche Vollmacht werden gewünschte Dokumente von Drittpersonen mit entsprechendem Hinweis dem Versicherungsnehmer zugestellt.

Die Mitarbeiter der Schumpf + Partner AG sind an die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzgesetzes gebunden. Die Daten werden ohne Verschlüsselung übermittelt.

Mit Unterzeichnung der Kundeninformation erklärt sich der Kunde einverstanden, dass seine Email auf den Newsletter-Verteiler der Schumpf + Partner AG hinzugefügt wird. Mit Erhalt des Newsletter kann der Kunde sich jederzeit von der Verteilerliste abmelden.

 

8. Haftung (gemäss Art. 45 VAG)

Für alle Verträge mit Versicherungsgesellschaften oder anderen Institutionen sind die Verträge und Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaften gültig. Mit Antragsunterzeichnung bestätigt der Kunde den Erhalt der Versicherungsbedingungen.

Die Schumpf + Partner AG übernimmt keine Haftung für Verträge und Änderungsanträge, die der Kunde direkt mit den vermittelten Versicherungsgesellschaften vereinbart hat und umgekehrt. Die Schumpf + Partner AG übernimmt ebenfalls keine Haftung, wenn ein Antrag von einer Versicherungsgesellschaft nicht angenommen wird. Dies liegt einzig im freien Ermessen der Versicherungsgesellschaften.

Die Schumpf + Partner AG übernimmt keine Haftung, wenn ein Antrag von einer Versicherungs-gesellschaft nicht angenommen wird. Dies liegt einzig im freien Ermessen der entsprechenden Vertragspartner.

Haftungsausschluss besteht für Versicherungspolicen, welche durch die Versicherungsgesellschaften aus technischen Gründen der Schumpf + Partner AG übertragen werden und welche unter Ziffer 4 ausgeschlossen sind.

Die Schumpf + Partner AG hat eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit abgeschlossen.

9. Sorgfaltspflichten

Antrags- und Gesundheitsfragen

Der Kunde und/oder die versicherte Person verpflichten sich, die Antragsfragen der Versicherungsgesellschaft betreffend der Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen wahrheitsgetreu zu beantworten. Die Gesundheitsfragen der Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherung sind mit besonderer Sorgfalt durch die versicherte Person korrekt zu beantworten. Wenn durch den Kunden oder die versicherte Person Tatbestände wie Krankheiten, Unfälle und allgemeine Antragsfragen verschwiegen werden, führt dies zu Anzeigepflichtverletzungen. Die Versicherungsgesellschaft kann aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen die Versicherungsleistung verweigern oder vermindern und zusätzlich sofort vom Vertrag zurücktreten. Der daraus entstandene Schaden trägt der Kunde oder die versicherte Person.

Gefahrenerhöhungen

Ergeben sich Gefahrenerhöhungen, die das Risiko der zu versichernden Sache oder Person beeinflussen, hat der Kunde oder die versicherte Person die Schumpf + Partner AG umgehend zu informieren. Werden neue Risiken oder Gefahrenerhöhung der Schumpf + Partner AG nicht gemeldet, trägt der Kunde oder die versicherte Person die Folgen daraus selbst.

Wertnachweis

Der Kunde ist gegenüber dem Versicherer verpflichtet, den Wertnachweis der zerstörten, fehlenden oder beschädigten Sachgegenstände zu erbringen – mittels:

  • Quittungen, Belege
  • Expertisen von Wertsachen wie Schmuck, Bilder, Kunstgegenstände
  • Übersicht-Fotos der Einrichtungen und Waren

Speziell Fotos helfen bei der Schadenermittlung, damit die Schadensliste vervollständigt werden kann.

Es ist empfehlenswert, die Wertnachweise elektronisch auf einem externen Speichermedium aufzubewaren.

10. Copyright

Die von der Schumpf + Partner AG abgegebenen Unterlagen und Konzepte unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers resp. der Schumpf + Partner AG an seinem geistigen Eigentum schützt.

11. Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 1. November 2012 werden mit dieser Ausgabe vom 1. Juli 2019 ersetzt.

Die Schumpf + Partner AG kann die AGB jederzeit bei Bedarf oder Änderungen der gesetzlichen Vorschriften anpassen. Ergänzend zu den Ausführungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

12. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten zwischen dem Mandanten mit der Schumpf + Partner AG gilt als Gerichtsstand das Domizil der Schumpf + Partner AG.