Neu können Versicherungsnehmer/innen als auch Versicherer alle Vericherungsverträge ab dem dritten Jahr mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist per Jahresende kündigen. Diese Regelt gilt auch, wenn der Vertrag für eine längere Dauer abgeschlossen wurde oder für Versicherungsverträge, die vor Inkrafttreten der Revision VVG abgeschlossen wurden.
Die Revision des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) wurde vom Parlament am 19. Juni 2020 in der Schlussabstimmung angenommen. Das Gesetz regelt die Beziehung zwischen Versicherungsunternehmen einerseits und den Kundinnen und Kunden andererseits. Durch die Revision werden die Rechte der Versicherten gestärkt und die Vertragsabwicklung an das digitale Zeitalter angepasst. Nachfolgend finden Sie einen Auszug mit wichtigen Änderungen.