VVG Revision ab 1.1.2022

Die Revision des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) wurde vom Parlament am 19. Juni 2020 in der Schlussabstimmung angenommen. Das Gesetz regelt die Beziehung zwischen Versicherungsunternehmen einerseits und den Kundinnen und Kunden andererseits. Durch die Revision werden die Rechte der Versicherten gestärkt und die Vertragsabwicklung an das digitale Zeitalter angepasst. Nachfolgend finden Sie einen Auszug mit wichtigen Änderungen.

Vertragsdauer - Kündigungsrecht ab Ende des 3. Versicherungsjahres

Neu können Versicherungsnehmer/innen als auch Versicherer alle Vericherungsverträge ab dem dritten Jahr mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist per Jahresende kündigen. Diese Regelt gilt auch, wenn der Vertrag für eine längere Dauer abgeschlossen wurde oder für Versicherungsverträge, die vor Inkrafttreten der Revision VVG abgeschlossen wurden.

Ein Schritt in die Digitalisierung

Das revidierte Gesetz ermöglicht die Kompatibilität mit dem elektronischen Geschäftsverkehr, indem für das Erbringen oder Informieren in Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag neu die Textform gilt, ohne explizites Erfordernis einer Unterschrift. Somit kann beispielsweise ein Sachversicherungsvertrag nebst der schriftlichen Form (Unterschrift) auch in Textform gekündigt werden (Email).

Verlängerung der Verjährungsfrist

Bis anhin konnten Forderungen innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Neu wird diese Frist auf 5 Jahre verlängert bis auf die Taggeldversicherungen. Im Schadenfall wird also das Kundeninteresse gestärkt.

Widerrufsrecht

Nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags verfügt jeder Kunde über eine Frist von 14 Tagen, um den Vertrag zu widerrufen. Dies gilt nicht bei kollektiven Personenversicherungen und vorläufigen Deckungszusagen.

Die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat keinen Einfluss auf die aktuellen Versicherungsdeckungen oder Jahresprämien. Diese bleiben unverändert und wie bis anhin gültig. Ein Kunde muss daher nichts unternehmen.

Die Versicherungsgesellschaften sind grösstenteils bereits auf Sie zugekommen und müssen ihre Versicherungsbedingungen entsprechend anpassen. Sie finden die gesamte Gesetzesgrundlage unter folgendem Link.

Wir behalten auch hier den Überblick für Sie! Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden.