01. März 2024

Neue Richtlinien: Gesetzesänderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zum 1. Januar 2024

Gerne informieren wir Sie über einige Anpassungen des VAGs per 1. Januar 2024:

Was ist das VAG?

Das VAG ist ein Gesetz der Bundesregierung zur Überwachung von Versicherungsunternehmen und -vermittlern.  Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass die Versicherten vor finanziellen Schwierigkeiten der Versicherungsunternehmen und vor möglichem Missbrauch geschützt werden.

Was wird geändert und inwiefern betrifft das die Schumpf + Partner AG?

  • Ungebundene Brokerunternehmen:  Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler müssen über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse gemäss den aktuellen Anforderungen verfügen, um als ungebundene Broker beraten zu dürfen. Die Schumpf + Partner AG erfüllt die neuen Anforderungen und garantiert ihren Kunden weiterhin eine unabhängige Beratung.
  • Aus- und Weiterbildungen: Die Gesetzesänderungen verpflichten Beratende dazu, an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen. Wir sind seit je her der Überzeugung, dass die fortlaufende Weiterbildung ein Kernelement unseres Berufsstandes ist, weshalb wir bereits vor der neuen Gesetzgebung dies mit Priorität verfolgt haben. Wir sind seit der Lancierung von Cicero als Bildungsanbieter akkreditiert und führen regelmässig Mitarbeiterschulungen durch.
  • Re-Registrierung: Aktuell sind wir daran, sämtliche in der Beratung tätigen Mitarbeitenden in das neue FINMA Register zu integrieren. Durch das neu erstellte Register werden die alten FINMA-Nummern obsolet und ein neues Format eingeführt. Sie finden uns aber nach wie vor unter folgendem Link. Wir bemühen uns jedoch, sämtliche Nummern möglichst schnell auf unseren Dokumenten anzupassen.
  • Informationspflicht: Versicherungsvermittler/-innen müssen Kunden darüber informieren, wie sie die Aus- und Weiterbildungsnachweise des Beraters einsehen können. Es wird aktuell ein weiteres Schulungsregister geplant gemäss unseren Informationen.
  • Berufshaftpflicht: Bisher war für unsere Berufshaftpflichtversicherung eine Mindestversicherungssumme von CHF 2 Mio. vorgeschrieben. Neu wird diese Summe nach der Anzahl der Mitarbeitenden gestaffelt, weshalb z.B. ab 8 Personen CHF 5 Mio. erforderlich sind.

Die obigen Punkte sind nicht abschliessend und sollten sich weitere wichtige oder neue Entscheide seitens des Gesetzgebers und dessen Umsetzung (FINMA) ergeben, werden wir Sie gerne wieder informieren. Seien Sie unbesorgt. Wir sind bestrebt, alle Anforderungen so rasch als möglich zu erfüllen.

Kontakt

Zögern Sie nicht uns anzurufen, wir bieten gerne Hilfestellung in diesem komplexen Bereich und zeigen Ihre Vorteile dabei auf.