15. Februar 2017

Gebäudeversicherungs­gesetz des Kantons Zug

Mit dem totalrevidierten Gesetz über die Gebäudeversicherung, welches die Zuger Stimmbevölkerung am 21. Mai 2017 angenommen hat, werden auch im Bereich der Versicherung einige wichtige Aktualisierungen vorgenommen: So wird die Deckung für Schäden durch Meteore nicht mehr versichert. Insbesondere werden künftig auch Mietzinsausfälle nicht mehr abgedeckt und müssen neu in die private Gebäudeversicherung eingeschlossen werden.  Der Regierungsrat wird festlegen, wann das neue Gesetz in Kraft tritt. Vorgesehen ist der 01.01.2018.