27. Dezember 2017

Glossar BVG: Umwandlungssatz

In unserem Glossar erklären wir Ihnen Fachbegriffe, die in engem Zusammenhang mit unserer Beratungstätigkeit und unseren Dienstleistungen stehen.

Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz ist eine versicherungs-mathematische Grösse, die Pensionskassen zur Berechnung der Renten benötigen. Durch Multiplikation des Umwandlungssatzes mit dem vorhandenen Altersguthaben einer versicherten Person zum Zeitpunkt der Pensionierung wird die Höhe ihrer künftigen Rente ermittelt. Der Umwandlungssatz ist vom Alter zum Zeitpunkt der Pensionierung abhängig. Die Vorsorgewerke legen die Höhe des Umwandlungssatzes im Reglement fest. Die Hauptfaktoren, welche die Umwandlungssatzgrösse bestimmen sind der technische Zinssatz und die zukünftige Lebenserwartung. Zur Zeit beträgt der gesetzliche Umwandlungssatz 6,8 %.

Für den überobligatorischen Teil können Pensionskassen andere Sätze anwenden. Von einem «umhüllenden Umwandlungssatz» wird geredet, wenn für das gesamte Altersguthaben (also für den obligatorischen wie überobligatorischen Teil) ein Umwandlungssatz zur Berechnung der Altersleistungen angewandt wird.