27. August 2018

Glossar BVG: Freizügigkeitsleistung oder Ausrittsleistung

In unserem Glossar erklären wir Ihnen Fachbegriffe, die in engem Zusammenhang mit unserer Beratungstätigkeit und unseren Dienstleistungen stehen.

Freizügigkeitsleistung oder Austrittsleistung

Der Betrag, der dem Versicherten beim Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung übertragen wird (Austrittsleistung). Dieser setzt sich aus der Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zusammen sowie aus Einkäufen oder Einlagen, inklusive Verzinsung. Die Freizügigkeitsleistung muss als Eintrittsleistung (im Umfang der Einkaufs-Lücke) in die neue Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden.

Eine Barauszahlung ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich. Sie ist massgebend für die Verpfändung oder den Vorbezug zum Erwerb von Wohneigentum (siehe WEF)