Versicherte können ihre Altersguthaben, oder Teile davon, zur Finanzierung von Wohneigentum für den Eigenbedarf vorbeziehen oder verpfänden. Vorbezüge reduzieren die Altersleistungen und werden besteuert.
Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV) vom 3. Oktober 1994.