15. Februar 2015

Neuer UVG-Höchstlohn per 1. Januar 2016

Erhöhung des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung nach UVG

Höchstlohn

Der Bundesrat hat beschlossen, den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung UVG per 1. Januar 2016 von bisher CHF 126’000 auf neu CHF 148’200 anzuheben. Der Höchstbetrag gilt auch bei der Berechnung der Beiträge und Leistungen der ALV sowie bei den Taggeldern der IV.

Auswirkungen auf die Unfallversicherungsverträge

Durch die Erhöhung des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes ergeben sich für die Berechnung der Prämien und der Anspruchsberechtigung folgende Änderungen:

Löhne bis zum UVG-Maximum

Die Versicherung wird ausgedehnt auf Löhne bis CHF 148’200 pro Person und Jahr.

Löhne über dem UVG-Maximum

Falls in der UVG-Zusatzversicherung Überschusslöhne versichert sind, ist pro Person und Jahr die Differenz zwischen CHF 148’200 und dem effektiven Verdienst – maximal jedoch den vertraglich vereinbarten Maximallohn pro Person und Jahr – zu berücksichtigen.