Der Bundesrat hat beschlossen, den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung UVG per 1. Januar 2016 von bisher CHF 126’000 auf neu CHF 148’200 anzuheben. Der Höchstbetrag gilt auch bei der Berechnung der Beiträge und Leistungen der ALV sowie bei den Taggeldern der IV.
Erhöhung des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung nach UVG