Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Das Solidaritätsprozent fällt ab 2023 automatisch per Gesetz weg. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei. Medienmitteilung Bund vom 13.10.2022
Die Beitragssätze für das Jahr 2023 sind festgelegt. Wir stellen sie Ihnen nachfolgend zusammen.