Mindestbeitrag: CHF 503.00
Jährliche minimale einfache Altersrente: CHF 14’340.00
Jährliche maximale einfache Altersrente: CHF 28’680.00
Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen.
Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen.
Mindestbeitrag: CHF 503.00
Jährliche minimale einfache Altersrente: CHF 14’340.00
Jährliche maximale einfache Altersrente: CHF 28’680.00
Eintrittsschwelle: CHF 21’510.00
Koordinationsabzug: CHF 25’095.00
Minimaler versicherter Lohn: CHF 3’585.00
Maximaler anrechenbarer Jahreslohn: CHF 86’040.00
Der BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2021 bleibt bei 1.00%.
Der maximal versicherte Jahreslohn UVG (obligatorische Unfallversicherung) bleibt wie bisher bei CHF 148’200.00.
Maximal steuerabzugsfähiger Betrag für BVG-pflichtige Personen: CHF 6’883.00.
Maximal steuerabzugsfähiger Betrag für Personen
ohne BVG-Pflicht: CHF 34’416.00.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!