Freundlicherweise übergeben Sie ihr Fahrzeug einem anderen Fahrzeuglenker (Sohn, Tochter, Bekannte, Freunde usw.) zur Benützung. Sie wissen, dieser Fahrzeuglenker trinkt nie Alkohol. Der Fahrzeuglenker fährt zu einem gesellschaftlichen Anlass und beklagt sich plötzlich über Übelkeit, so dass sich einer der anwesenden Personen bereit erklärt, ihn in seinem/ihrem Fahrzeug nach Hause zu fahren. Während der Rückfahrt ereignet sich ein durch ihn verschuldeter Verkehrsunfall mit Personenverletzungen. Der Alkohol-Test durch die Polizei ergibt einen Blutalkoholwert von 0.7 Promille. Was sind die Folgen?
Wussten Sie, dass Sie als Fahrzeughalter letztinstanzlich haftbar sind?