Liebhaberfahrzeuge richtig versichern

Für all diejenigen die einen oder mehrere Old- und/oder Youngtimer besitzen, ist dies ein ganz besonderes Hobby. Sie hegen und pflegen ihre Liebhaberfahrzeuge und holen diese nur zu ganz besonderen Anlässen aus der Garage. Umso wichtiger ist die Auswahl des passenden Versicherungsschutzes.

Fahrzeugkategorien

Old- und Youngtimer/Liebhaberfahrzeuge sind in aller Regel älter als 20 Jahre und keine Altagsfahrzeuge.

Dabei ist egal ob es sich um ein historisches Auto, Motorrad, Schlepper, LKW, Bus oder um ein historisches Polizei-, Sanitäts- oder Feuerwehrauto handelt. Liebhaber- und Premiumfahrzeuge (jünger als 20 Jahre) sind den Old- und Youngtimerfahrzeugen mit wenigen Ausnahmen gleichgestellt.

Die All-Risk-Lösung bietet zusätzlichen Schutz zur herkömmlichen Kaskoversicherung

All-Risk-Deckung

Es sind alle Gefahren versichert, welcher das Fahrzeug ausgesetzt ist, u.a.:

  • Grunddeckung wie unter Teilkasko- und Kollisionsschäden (Vollkasko)
  • zusätzlich sind sämtliche mechanische Schädigung des Fahrzeuges versichert (z.B. versehentliches Verschalten, Beschädigung der Aufhängung nach dem Durchfahren eines Schlagloches, Deckung auch bei Oldtimer-Rallys, Geschicklichkeits- und Regelmässigkeitsfahrten, etc.).

Nicht versichert sind hingegen:

  • Rost, thermische Probleme, Abnützung
  • altersbedingte Schäden oder Schäden infolge Material-, Fabrikations- oder Konstruktionsfehlern sowie bereits vor dem Vertragsabschluss bestandene Beschädigungen aller Art.

Der genaue Deckungsumfang richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Versicherungswerte

Wer sein Liebhaberfahrzeug versichern will, stösst auf verschiedene Begriffe, die den Wert beziffern. Dies ist ein wichtiger Punkt beim Vertragsabschluss und für eine zufriedenstellende Schadenregulierung!

Marktwert

  • Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges auf dem Käufer-/Verkäufermarkt. Es handelt sich in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt, also um den Wert, zu welchen die Fahrzeuge gehandelt werden.

Wiederbeschaffungswert

  • Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen.

Wiederherstellungswert

  • Der Marktwert reicht oft nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten im Schadenfall auszugleichen. Diese Lücke kann mit der Vereinbarung des „Wiederherstellungswertes“ geschlossen werden. Es werden dabei die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten bis zum versicherten Wiederherstellungswert entschädigt.

Kontakt

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Liebhaberfahrzeug nach Ihren Wünschen und Zielen zu versichern und behalten auch hier den Überblick für Sie!