15. Februar 2016

Erdbebenversicherung

Erdbeben sind Naturgefahren mit einem sehr grossen Schadenpotenzial und die Folge-Schäden können oft verheerend sein. In der Schweiz ereignen sich zwischen 500-800 Erdbeben pro Jahr. Es stellt sich also nicht die Frage ob, sondern wann ein stärkeres Erdbeben auftritt.

Erdbebenpool

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) ohne obligatorische Erdbebenversicherung gründeten 1978 den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung.

Dieser stellt seinen Mitgliedern im Fall eines Erdbebens pro Kalenderjahr, maximal zwei Mal, zwei Milliarden Franken zur Verfügung.

Zur Relativierung der zwei Milliarden Franken sei erwähnt, dass im kleinen Kanton Zug ein versicherter Gebäudewert von über Fr. 46 Milliarden vorhanden ist!

Entschädigt werden Gebäudeschäden als Folge eines Erdbebens von mindestens Stärke VII auf der Europäischen makroseismischen Intensitätsskala (EMS-98-Skala). Der Selbstbehalt beträgt 10% der Versicherungssumme, mindestens aber CHF 50‘000 pro Gebäude.

Dadurch haben die KGV die Möglichkeit, bei heftigen Ereignissen zumindest einen Teil des Schadens zu begleichen und damit die betroffenen Gebäudeeigentümer zu unterstützen. In seiner Bewertung ist der Pool zum Schluss gelangt, dass trotz der eher geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines Erdbebens in der Schweiz aufgrund der Beschaffenheit des Untergrunds und der sehr hohen Wertekonzentration das Erdbeben- und Schadenrisiko grösser ist, als allgemein angenommen wird.

Lediglich 10% aller heute bestehenden Bauwerke sind theoretisch nach modernen Erkenntnissen erdbebensicher.

Folgende Kantonale Gebäudeversicherungen gehören dem Pool an:

Aargau, Appenzell Ausserhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Waadt und Zug

  • Die Gebäudeversicherung Zürich hat eine eigene Lösung mit einer Deckungssumme von Fr. 1 Milliarde.
  • Die Gebäudeversicherung Bern ist aus dem Erdbebenpool ausgetreten und bietet über eine Aktiengesellschaft wie die Privatversicherer eine Erdbebenversicherung an.

Weitere Informationen finden Sie unter «Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung» einsehbar.

GUSTAVO-Kantone

Als GUSTAVO-Kantone werden die Schweizer Kantone bezeichnet, in welchen die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden anstelle einer kantonalen Versicherung bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden kann oder muss. Es handelt sich um folgende Kantone:

  • Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden

Dabei stellen die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis die einzigen vier Kantone dar, in denen die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch ist. Bei den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudeversicherung obligatorisch, jedoch nicht über die kantonale Gebäudeversicherung sondern über Privatversicherungen.

Die Privatversicherer sind dem Schweizerischen Erdbebenpool nicht angeschlossen. Es erfolgt keine Entschädigung seitens dem Schweizerischen Erdbebenpool an Gebäudeeigentümer dieser Kantone.

Obligatorische Erdbebenversicherung

Ein parlamentarischer Vorstoss (Motion Fournier) verlangte die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung von Gebäuden in der Schweiz. Zur Projektgruppe gehörten u.a. Vertreter der Kantonalen Gebäudeversicherungen, der Privatversicherungen, des Hauseigentümerverbands, der FINMA und des Bundesamtes für Umwelt. Zusammengefasst ist die Motion Fournier abgelehnt worden.

Weitergehende Informationen dazu finden sie unter: svv.ch

Worin liegt die Lösung? Wir beraten Sie gerne.