Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) ohne obligatorische Erdbebenversicherung gründeten 1978 den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung.
Dieser stellt seinen Mitgliedern im Fall eines Erdbebens pro Kalenderjahr, maximal zwei Mal, zwei Milliarden Franken zur Verfügung.
Zur Relativierung der zwei Milliarden Franken sei erwähnt, dass im kleinen Kanton Zug ein versicherter Gebäudewert von über Fr. 46 Milliarden vorhanden ist!
Entschädigt werden Gebäudeschäden als Folge eines Erdbebens von mindestens Stärke VII auf der Europäischen makroseismischen Intensitätsskala (EMS-98-Skala). Der Selbstbehalt beträgt 10% der Versicherungssumme, mindestens aber CHF 50‘000 pro Gebäude.