Grundsätzlich regelt das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL die Bewilligungen und Vorschriften für den Betrieb von Drohnen. Die Vorgaben sind in der Verordnung des UVEK (Bundesamtes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien festgelegt.
Die meist kleineren, ferngesteuerten Drohnen sind Fluggeräte, welche den Flugmodellen gleichgestellt sind und so bis 30 kg ohne amtliche Bewilligung eingesetzt werden dürfen. Zwingend muss der «Pilot» aber jederzeit Sichtkontakt zur Drohne haben und darf nicht über Menschen- ansammlungen fliegen. Es gilt zudem zu beachten, dass Regionen mit generellem Flugverbot existieren. Ist eine Drohne schwerer als 30 kg, bedarf es einer Bewilligung des BAZL für den Betrieb und die Zulassung des Modells.