Bundesrat hebt Mindestzinssatz auf 1.75 Prozent an
DerMindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge (BVG) steigt per 2014 von 1,5 auf 1,75 Prozent. Dies hat der Bundesrat beschlossen und befolgt somit der Empfehlung der Eidg. Kommission für Berufliche Vorsorge.
Arbeitslosenversicherung: Deplafonierung des Solidaritätsprozents
Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung für die Deplafonierung des Solidaritätsprozents der Arbeitslosenversicherung (ALV) per 1. Januar 2014 in Kraft. Um die ALV rascher zu entschulden, wird künftig auch für Lohnanteile von Jahreslöhnen über 315 000 Franken ein Beitrag im Umfang von 1 Prozent erhoben.