15. Januar 2014

Anpassungen bei den Sozialversicherungen ab 1. Januar 2014

Kennzahlen
Im Jahr 2014 blieben die AHV- und IV-Renten unverändert.

Bundesrat hebt Mindestzinssatz auf 1.75 Prozent an
DerMindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge (BVG) steigt per 2014 von 1,5 auf 1,75 Prozent. Dies hat der Bundesrat beschlossen und befolgt somit der Empfehlung der Eidg. Kommission für Berufliche Vorsorge.

Arbeitslosenversicherung: Deplafonierung des Solidaritätsprozents
Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung für die Deplafonierung des Solidaritätsprozents der Arbeitslosenversicherung (ALV) per 1. Januar 2014 in Kraft. Um die ALV rascher zu entschulden, wird künftig auch für Lohnanteile von Jahreslöhnen über 315 000 Franken ein Beitrag im Umfang von 1 Prozent erhoben.