Wird ein Mensch vorübergehend oder dauernd urteilsunfähig, ist es trotz allfälliger Bankvollmachten, Eheverträgen, oder sonstigen Vorkehrungen vorbei mit der Selbstbestimmung. Seit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes muss sich die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) per Gesetz einschalten und bestimmt einen Beistand. Die Idee des neuen Gesetzes ist es, professionelle Beistände zuzuweisen, damit Missbräuche verhindert werden können.
Was, wenn ein Unfall sie ins Koma versetzt, ein Hirnschlag ihnen die Sprache verschlägt oder sich Altersdemenz einschleicht? Treffen kann es jeden – egal, ob alt oder jung.