Berufskrankheiten sind den Berufsunfällen gleichgestellt.
für BU und NBU versichert | nur für BU versichert | |
Wer ist gegen welche Ereignisse versichert?
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Alle Arbeitnehmer, die durchschnittlich während mindestens 8 Stunden/ Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind | Arbeitnehmer mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden/Woche beim gleichen Arbeitgeber |
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
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Am Tag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeit antritt oder hätte antreten sollen. Wer keinen Tag zur Arbeitsaufnahme vereinbart hat, geniesst Schutz ab dem erstmaligen Weg zur Arbeit.
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Jeweils mit dem Antritt des Arbeitsweges.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts im Bereich der Unfallversicherung gilt als Arbeitsweg der kürzeste, während normalen Zeiten und ohne Unterbruch zurückgelegte Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort bzw. umgekehrt. Der Grund der Reise muss darin liegen, die Arbeit aufzunehmen oder nach der Arbeit heimzukehren. |
Wann endet der Versicherungsschutz?
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Mit Ablauf des 31. Tages nach dem Tag, an dem der Anspruch auf den halben Lohn aufhört | Mit der Rückkehr von der Arbeit in die Wohnung.
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Was ist bei Ende des Versicherungsschutzes zu tun?
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Verlängerung der Versicherung durch Abrede
Information der Krankenkasse (falls Unfalldeckung gemäss KVG sistiert war)
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