Dieser beginnt neu an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis anfängt oder erstmals Lohnanspruch besteht, in jedem Falle aber zum Zeitpunkt, wenn der versicherte Arbeitnehmer sich auf den Weg zur Arbeit begibt (nicht mehr am Tag des Arbeitsantritts). Deckungslücken bei nahtlosem Stellenwechsel werden so vermieden.
Überblick der wichtigsten Anpassungen