02. September 2019

Unfallversicherung für Risikosportarten

PROBLEMATIK

Bei Unfällen wird leider immer wieder festgestellt, dass viele Risikosportler ungenügend versichert sind. Motocross, Supermoto und Downhill zählen unter anderem zu den Sportarten, die von den Versicherungen als absolute Wagnisse eingestuft werden. Gemäss Art. 39 UVG und Art. 50 UVV werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen (z.B. Taggelder) um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen sogar verweigert.
Es wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden. Beispiele dafür finden sie hier.
Bereits Fahrkurse auf der Rennstrecke gelten als Wagnis.

Downhiller als Hochrisiko Sportler

Was bedeuten diese Bedingungen für den normalen Biker, der nicht auf Downhill-Strecken unterwegs ist? «Normales» Mountainbiking stellt gemäss Suva eine voll gedeckte Sportart dar.

Ist das Biken im individuellen Fall aber mit grossen Risiken verbunden, beispielsweise bei Ausübung des Sports mit hohem Tempo, auf sehr schwierigen Trails, bei sehr ungünstigen Wetterbedingungen, mit mangelhafter Ausrüstung oder geringer Erfahrung, so kann das Biken als relatives Wagnis eingestuft werden, wobei mit einer Kürzung der Geldleistungen um 50 Prozent zu rechnen ist. Denkbar ist gar eine gänzliche Verweigerung der Geldleistungen in besonders schweren Fällen.

Ein Weg um für den Hobby-Downhiller und den «normalen Biker» eine Deckung von Wagnis-Sportarten zu erreichen, ist beispielsweise der Einschluss einer sogenannten UVG- Differenzdeckung als Zusatzversicherung durch den Arbeitgeber oder der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Wir empfehlen Sporttreibenden zudem, eine Privathaftpflicht für die Deckung von Drittschäden sowie eine Fahrradkasko abzuschliessen. Dabei können teilweise auch der Verzicht für Einrede bei grober Fahrlässigkeit gegen eine Mehrprämie eingeschlossen werden.

Der Biker ist vor diesem Hintergrund gut beraten, seinen Versicherungsschutz bei Gelegenheit genau abzuklären.

 

Kontaktformular für Anfrage

Wer bereits in seinem Anstellungsverhältnis gemäss UVG versichert ist, dem dürfen die Heilungskosten nicht gekürzt werden. Jedoch kürzt das UVG das Spitaltaggeld, das Taggeld und die IV Rente. Folgende Leistungen können jedoch als Risikosportler versichert werden:

  • Spitaltaggeld
  • Taggelder
  • Invaliditätskapital
  • Heilungskosten in der Privaten Spitalabteilung

Falls Sie Risikosportarten betreiben, können wir Ihnen eine Lösung bieten. Kontaktieren Sie uns bitte über den folgenden  Link