Grossmehrheitlich wird die Pannenhilfe bei Motorfahrzeugen zuschlagsfrei oder mit geringer Prämie in der Fahrzeugpolice mitversichert. Oftmals besteht eine Doppelversicherung mit dem, dass der Fahrzeughersteller ebenfalls Pannenhilfe gewährleistet. Auch in diesem Fall muss die Pannenhilfe über die Notfallnummer der Versicherungsgesellschaft oder dem Fahrzeughersteller gemeldet werden, damit die folgenden Kosten übernommen werden. Es bedarf das Einverständnis des Versicherers, um das Fahrzeug von der nahegelegenen Garage abschleppen zu lassen.
Bei der Reiseversicherung (z.B. Annullationskosten) ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die Schadenmeldung unverzüglich über die Notfallnummer der entsprechenden Gesellschaft gemeldet wird. Ohne die Benutzung der Notfallnummer besteht kein Versicherungsschutz!