15. Januar 2017

Pannenhilfe / Notfalldienste

Bei der Reiseversicherung (z.B. Annullationskosten) ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die Schadenmeldung unverzüglich über die Notfallnummer der entsprechenden Gesellschaft gemeldet wird. Ohne die Benutzung der Notfallnummer besteht kein Versicherungsschutz!

Pannenhilfe

Grossmehrheitlich wird die Pannenhilfe bei Motorfahrzeugen zuschlagsfrei oder mit geringer Prämie in der Fahrzeugpolice mitversichert. Oftmals besteht eine Doppelversicherung mit dem, dass der Fahrzeughersteller ebenfalls Pannenhilfe gewährleistet. Auch in diesem Fall muss die Pannenhilfe über die Notfallnummer der Versicherungsgesellschaft oder dem Fahrzeughersteller gemeldet werden, damit die folgenden Kosten übernommen werden. Es bedarf das Einverständnis des Versicherers, um das Fahrzeug von der nahegelegenen Garage abschleppen zu lassen.

Die separate Jahresassistance-Versicherung für Motorfahrzeuge hat den Vorteil, dass die Pannenhilfe auch als Lenker fremder Motorfahrzeuge versichert ist.

Ohne die Benutzung der Notfallnummer besteht kein Versicherungsschutz!

Wir empfehlen Ihnen, die jeweilige Notfallnummer mit Policennummer in Ihren Kontakten zu speichern und/oder die Notfallnummer-Karte in den Reiseunterlagen mitzuführen.

Fragen? Wir beraten Sie gerne.