«Im Krankheitsfall gilt während zwei Jahren 80% Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber hat eine entsprechende Krankentaggeldversicherung abgeschlossen.» Mit dieser und ähnlichen Formulierungen sichert der Arbeitgeber eigentlich eine uneingeschränkte Lohnfortzahlungspflicht während zwei Jahren zu. Der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung wird zwar erwähnt, aber für den Arbeitnehmer ist aus diesem Zusatz nicht erkennbar, dass die Lohnfortzahlung von der Ausrichtung der Versicherungsleistungen abhängt.
Konsequenz: Eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht auch dann, falls sich die Krankentaggeldversicherung als nicht (mehr) leistungspflichtig erachtet.