02. September 2019

Die Wichtigkeit einer Organhaftpflicht-Versicherung (D&O)

Geschäftsführer, leitende Angestellte, inkl. Stellvertreter, Verwaltungs- und Stiftungsräte haften mit ihrem Privatvermögen – oftmals sind sie sich dieser Tatsache nicht bewusst! Immer mehr gesetzliche Vorgaben stellen immer höhere Anforderungen an eine sorgfältige Unternehmensführung. Das Management und die verantwortlichen Unternehmensorgane, auch von Kleinstunternehmen, sind heutzutage stark gefordert in ihrer Verantwortung und Zuständigkeiten für ihr Unternehmen.

Zunahme der Verantwortlichkeitsklagen

In den letzten Jahren haben Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsräte und Geschäftsleiter merklich zugenommen. Bei finanziellen Problemen der Unternehmung oder im Konkursfall erheben Aktionäre und Gläubiger Schadenersatzansprüche gegen Führungskräfte. Dazu steigt die Anzahl von strafrechtlichen Ermittlungen und Anklagen auch von Sozialversicherern und Steuerbehörden, sowie bei großen Personen- oder Sachschäden.

Mit der D&O (Directors & Officers) Versicherung, können die Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte ihr Privatvermögen schützen.

Die D&O Versicherung ist eine Vermögensschaden-Versicherung in Ergänzung zur Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung und wird von den Unternehmungen für alle Organe abgeschlossen. Versichert sind Mitglieder des Verwaltungsrates, Mitglieder der Geschäftsleitung und der internen Kontrollstelle, nicht aber das Unternehmen selbst.

Deckungsbestandteile und Mehrwert

Der Versicherungsschutz umfasst  unter anderem folgende Leistungen:

  • Übernahme von gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehrkosten insbesondere auch im Falle von unbegründeten Ansprüchen
  • Optimaler Schutz insbesondere des Privatvermögens für die einzelnen Verantwortungsträger und Organe
  • Ersatz des Vermögensschadens aus pflichtwidrigem Handeln oder Unterlassung, bzw. Übernahme einer Vergleichszahlung
  • Privat- und strafrechtliche Verteidigungskosten
  • Keine Blockierung von Managementkapazitäten bei unbegründeten Ansprüchen

Schadenabwicklung

Weder Angeklagte noch Versicherer sind interessiert an der Publikation zur Häufigkeit und Streitsummen von Klagen. Ca. 80% -90% der Schadenfälle werden durch vorgerichtliche Vergleiche gelöst. Juristen gehen von 1’000 – 2’000 Fällen pro Jahr aus, die vor Gericht gehen. Schadenzahlen werden nicht Öffentlich.

Fragen

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und helfen Ihnen die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu wählen.