In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen worden. Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen (siehe Merkblatt, Ziffer 15). Damit steigen die EO-Beiträge von 0,45 auf 0,50%.
Die Beitragssätze für das Jahr 2021 sind festgelegt. Wir stellen sie Ihnen nachfolgend zusammen.