01. Januar 2021

1. Säule – AHV, IV, EO, ALV Beiträge ab 2021

Die Beitragssätze für das Jahr 2021 sind festgelegt. Wir stellen sie Ihnen nachfolgend zusammen.

Erhöhung des EO-Beitragssatzes

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen worden. Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen (siehe Merkblatt, Ziffer 15). Damit steigen die EO-Beiträge von 0,45 auf 0,50%.

AHV, IV, EO, ALV Beiträge ab 2021 im Überblick Finanzierung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil je 50% → 6.4%

Weitergehende Informationen

Auf der folgenden Seite des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) finden Sie bei Bedarf weitergehende Informationen, ebenso im praktischen Leitfaden für KMU.

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