15. Januar 2018

Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Wer Prämien bezahlt, hat obendrein noch Pflichten? Ja, denn als Versicherungsnehmer muss man diese sogenannten Obliegenheiten besonders beachten, um sich den Versicherungsschutz zu erhalten!

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die sich insbesondere aus dem Versicherungsvertrag (vertragliche Obliegenheiten) ergeben. Diese sind in der Regel aus den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Es wird zwischen allgemeinen vertraglichen Obliegenheiten und speziellen Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles unterschieden. Geregelt ist dies in § 28 VVG.

Um die technischen Fachbegriffe nun kundenfreundlicher darzustellen, hier eine Auswahl an möglichen Pflichten und Obliegenheiten:

  • Die Anzeigepflicht beim Vertragsabschluss (Art. 4 VVG):  Die Antragsfragen müssen wahrheitsgetreu, korrekt und schriftlich ausgefüllt werden.
  • Gefahrerhöhung (VVG Art. 28): Erweitern Sie Ihr Geschäftsfeld oder Standorte, so muss dies der Versicherung mitgeteilt werden. Warten Sie nicht auf unser Jahresgespräch, sondern melden Sie sich im Zweifelsfalle sofort bei uns.
  • Frist für die Schadenmeldung einhalten: Je nach Vertrag gelten unterschiedliche Fristen für eine Schadenmeldung. Zögern Sie niemals uns zu informieren, wir unterstützen Sie gerne hierbei.
  • Verjährung von Schadenfällen (VVG Art.46): Forderungen verjähren prinzipiell in zwei Jahren.
  • Wertnachweis: Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Wertnachweis Ihres Verlusts zu erbringen. Wir empfehlen unbedingt, den ganzen Betrieb oder die eigene Wohnung mittels Fotos festzuhalten.
Werden die Pflichten und Obliegenheiten nicht eingehalten, dann nützt der beste Versicherungsschutz nichts.

Risiken

Welchen Risiken sind Sie bzw. Ihre Unternehmung bei Nichteinhaltung ausgesetzt?

Werden die Pflichten und Obliegenheiten nicht eingehalten, dann nützt der beste Versicherungsschutz nichts. Denn im Schadenfall kann sich ein Versicherer darauf berufen und die Leistung reduzieren oder verweigern.

Es lohnt sich in jedem Fall bei Abschluss eines Versicherungsvertrages die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen. So lassen sich bei einem Versicherungsfall unangenehme Überraschungen vermeiden.

Grundsätzlich heisst es Vorsicht walten zu lassen. Sie können gewisse Vorkehrungen treffen um das Risiko zu minimieren, wie zum Beispiel:

  • Übersicht über Pflichten und Obliegenheiten verschaffen
  • wo möglich Vorsorgedeckungen in die Versicherungen einbauen, z.B. Vorsorgedeckung für neue Betriebsstätten
  • besser einmal mehr als einmal weniger melden – wir helfen ihnen gerne weiter!