Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die sich insbesondere aus dem Versicherungsvertrag (vertragliche Obliegenheiten) ergeben. Diese sind in der Regel aus den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Es wird zwischen allgemeinen vertraglichen Obliegenheiten und speziellen Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles unterschieden. Geregelt ist dies in § 28 VVG.
Wer Prämien bezahlt, hat obendrein noch Pflichten? Ja, denn als Versicherungsnehmer muss man diese sogenannten Obliegenheiten besonders beachten, um sich den Versicherungsschutz zu erhalten!