15. Februar 2014

Darf eine alkoholisierte Person auf dem Beifahrersitz eines Autos mitfahren?

Vor der Teilnahme an festlichen Veranstaltungen sprechen sich Partner mehrheitlich ab, wer Alkohol trinkt und wer nichts trinkt oder sich auf das Mindestmass beschränkt. Somit ist klar, wer das Fahrzeug auf der Rückfahrt lenkt. Wo aber sitzt nun der alkoholisierte Partner?

Gesetzgebung

Droht dem Lenker ein unmittelbarer Fahrausweisentzug, sofern der alkoholisierte Partner auf dem Beifahrersitz Platz nimmt? Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) nimmt in Art. 31 Abs. 3 den Fahrzeuglenker in die Pflicht, indem er dafür zu sorgen hat, «dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird. Mitfahrende dürfen ihn nicht behindern oder stören». Daraus ergibt sich, dass ein betrunkener Beifahrer, welcher den Lenker weder stört noch behindert, nicht per se einen Fahrausweisentzug zur Folge hat. Es empfiehlt sich dennoch, einen alkoholisierten Mitfahrer auf dem Rücksitz zu transportieren, um eine störungsfreie Fahrt sicherzustellen.