BVG-Kündigungsfrist von 6 Monaten nicht verpassen

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Planung für die Zukunft. Ein entscheidender Aspekt dabei ist der rechtzeitige Wechsel der Pensionskasse gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erweitert und reguliert die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV/IV). In diesem Beitrag möchten wir Ihnen wichtige Informationen rund um den BVG-Wechsel und die damit verbundene Kündigungsfrist von 6 Monaten zur Verfügung stellen.

Was sind Ihre Pflichten als Arbeitgeber?

  • Einhaltung der Kündigungsfrist: Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist von 6 Monaten zum vereinbarten Vertragsablauf eingehalten werden muss, um den Wechsel durchführen zu können.
  • Informationspflicht an die ganze Belegschaft: Die Informationen über den BVG-Wechsel können in verschiedenen Formen mitgeteilt werden, darunter schriftliche Benachrichtigungen per E-Mail, Post oder mittels internen Informationsveranstaltungen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Informationen alle Mitarbeitenden erreichen und dass diese ausreichend Zeit haben, um Fragen zu stellen oder Bedenken zu äussern.
  • Zustimmung der Mitarbeitenden: Sämtliche Mitarbeitende müssen mit dem Wechsel der Pensionskasse einverstanden sein, ansonsten kann keine Änderung vorgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zum Bundesgerichtsentscheid vom 5. Mai.

Das neue BVG und was für Sie wichtige Punkte sein könnten:

  • Eine strategische Absicherung für Führungskräfte: In der Welt der beruflichen Vorsorge spielen Kaderverträge eine wichtige Rolle, insbesondere für Führungskräfte und leitende Angestellte. Diese Optionen bieten massgeschneiderte Leistungen und Flexibilität, die über die Standard-BVG-Pläne hinausgehen. Dadurch können die spezifischen Bedürfnisse dieser Schlüsselmitarbeiter erfüllt werden, was wiederum ihre langfristige Bindung und Motivation fördert.
  • Teilautonomen Sammelstiftung versus Vollversicherung: Es gibt verschiedene Arten der beruflichen Vorsorge, wie Teilautonome Sammelstiftungen und Vollversicherungen, die sich hauptsächlich in der Geldverwaltung und dem Risikomanagement unterscheiden. Die Wahl zwischen ihnen hängt von den individuellen Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ab. Es ist ratsam, sich vor einer Entscheidung über die jeweiligen Vor- und Nachteile zu informieren: Bei einer Teilautonomen Sammelstiftung werden die Gelder gemeinsam verwaltet, jedoch gibt es eine gewisse Autonomie für die einzelnen angeschlossenen Unternehmen oder Branchen. Im Gegensatz dazu werden bei einer Vollversicherung die Gelder von einer Versicherungsgesellschaft verwaltet, die das gesamte Risiko übernimmt.

Ihre Vorteile bei der Schumpf + Partner AG:

In unserer Rolle als unabhängiger Versicherungsbroker stehen wir Ihnen mit individueller Beratung und spezifischen Lösungen während des gesamten BVG-Wechselprozesses zur Seite. Von der Auswahl geeigneter Anbieter bis hin zur rechtzeitigen Kommunikation mit Ihrer Belegschaft unterstützen wir Sie als vertrauenswürdiger Partner dabei, einen reibungslosen und erfolgreichen Wechsel Ihrer Pensionskasse zu gewährleisten.

Unser Ziel ist es, massgeschneiderte betriebliche Vorsorgelösungen anzubieten, die perfekt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden zugeschnitten sind.

Kontakt

Sind Sie interessiert an einer individuellen Beratung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihnen bei allen Schritten des BVG-Wechselprozesses zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre Vorsorge optimal gestaltet ist. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen.