- Einhaltung der Kündigungsfrist: Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist von 6 Monaten zum vereinbarten Vertragsablauf eingehalten werden muss, um den Wechsel durchführen zu können.
- Informationspflicht an die ganze Belegschaft: Die Informationen über den BVG-Wechsel können in verschiedenen Formen mitgeteilt werden, darunter schriftliche Benachrichtigungen per E-Mail, Post oder mittels internen Informationsveranstaltungen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Informationen alle Mitarbeitenden erreichen und dass diese ausreichend Zeit haben, um Fragen zu stellen oder Bedenken zu äussern.
- Zustimmung der Mitarbeitenden: Sämtliche Mitarbeitende müssen mit dem Wechsel der Pensionskasse einverstanden sein, ansonsten kann keine Änderung vorgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zum Bundesgerichtsentscheid vom 5. Mai.
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Planung für die Zukunft. Ein entscheidender Aspekt dabei ist der rechtzeitige Wechsel der Pensionskasse gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erweitert und reguliert die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV/IV). In diesem Beitrag möchten wir Ihnen wichtige Informationen rund um den BVG-Wechsel und die damit verbundene Kündigungsfrist von 6 Monaten zur Verfügung stellen.