15. Januar 2017

Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen im Ausland

Wer für eine Fahrt ins Ausland ein fremdes Auto ausleiht, oder mit einem Firmenfahrzeug ins Ausland reist, muss mit hohen Bussen oder zumindest mit Reiseverzögerungen rechnen, was sich aber mit der richtigen Vorbereitung verhindern lässt!

Dokumente

Welche Dokumente und welche Ausrüstung Sie im Ausland dabei haben müssen, ist in den verschiedenen Destinationen unterschiedlich. Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt über die Bestimmungen des betreffenden Landes.

Es empfiehlt sich für eine Fahrt über unsere Grenzen hinaus nebst den üblichen Dokumenten, auch eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. Das Formular «Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen» können Sie hier downloaden. Es wird empfohlen, das Dokument durch die Wohngemeinde beglaubigen zu lassen.

Folgende Dokumente sollten Sie in jedem Land dabei haben:

  • Fahrzeugausweis und Führerausweis: Prüfen Sie ob Ihre Reiseländer die Schweizer Ausgabe des Führerausweises anerkennen. Tipp: Kopieren Sie Ihre Ausweisdokumente (auch ID oder Pass) und bewahren Sie die Kopien separat auf.
  • Vollmacht «Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen»: Ohne Vollmacht ist die Weiterfahrt bei einer Polizeikontrolle höchst fraglich.
  • Notfallkontakt: Unser Tipp: speichern Sie die Notrufnummern Ihres Versicherers, der Rega usw. in Ihrem Handy ab. Damit sind Sie im Notfall schneller.
  • Die «grüne» Versicherungskarte: Dieses Dokument erhalten Sie von Ihrem Versicherer jeweils mit der Versicherungspolice. Der Zweck dieses Dokumentes besteht darin, bei der Einreise in einen ausländischen Staat zu bescheinigen, dass Ihr Fahrzeug mit einer ausreichenden Haftpflichtversicherungs-Deckung versehen ist.

Folgende Ausrüstung sollten Sie mindestens in Ihrem Fahrzeug mitführen:

  • Pannendreieck und Warnweste
  • CH-Zeichen sollte am Fahrzeug kleben
  • Reiseapotheke