Die Bauwesenversicherung deckt Schäden an der Bauleistung, die durch unvorhergesehene Bauunfälle entstehen und der Verursacher (noch) nicht bekannt ist. Es sind auch Eigenschäden gedeckt, welche die Haftpflichtpolicen der am Bau Beteiligten ausschliessen.
Ob eine Decke einstürzt, Hangwasser die Baustelle in ein Schwimmbad verwandelt oder Vandalen am Werk sind – die Bauwesen-Versicherung kommt für die Kosten auf, bis hin zum Totalschaden. Sie stellt die eigentliche «Kaskoversicherung» des Bauwerks dar. Es muss aber an dieser Stelle erwähnt werden, dass Mängel aus ungenügender Arbeitsleistung durch diese Versicherung nicht gedeckt sind. Die Bauwesen-versicherung wird in der Regel durch den Bauherrn abgeschlossen, schliesst aber im Normalfall gleich alle am Bau Beteiligten ein. Entsteht zudem ein Streit, wer für die Behebung des Schadens einstehen muss, klärt die Bauwesenversicherung Ursachen und Verantwortlichkeiten ab, übernimmt die Kosten, um einen Baustopp zu vermeiden und regressiert auf die entsprechende Haftpflichtversicherung des Unternehmers.
Bei grossen und komplexen Bauvorhaben sind auch folgende Zusätze sinnvoll:
Zusatzdeckung für grössere Schäden wegen Aufräumungs-, Schadensuch, Abbruch- und Wiederaufbaukosten (mehr als 5% der Versicherungssumme). Bestehende Bauten, Ertragsausfälle und Mehrkosten des Bauherrn, Baugeräte, Werkzeuge, Baumaschinen oder Gerüst- und Einrichtungsmaterial sind ebenfalls zusätzlich versicherbar.
Die Versicherungsdeckung aus der Bauwesenversicherung endet mit der Schlüsselübergabe, unabhängig, ob in der Versicherungspolice der Ablauf erst viel später datiert ist. Es empfiehlt sich die Maintenance-Deckung abzuschliessen, welche Schäden am Bauwerk über die Bauzeit hinaus versichert.
Die kantonalen Bauzeitversicherungen decken Schäden am Gebäude, die durch Brand- und Elementar-Ereignisse entstehen. Sie sind je nach Kanton obligatorisch. Die Bauzeitversicherung ersetzt die Bauwesenversicherung nicht.
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