15. Januar 2016

Bauversicherungen

Bei der Planung und der Erstellung eines Bauwerks wird der Bauherr mit Versicherungs-angeboten konfrontiert. Oft wird angenommen, Architekt, Baumeister oder andere am Bau beteiligte Personen könnten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sich ein Zwischenfall ereignet. Doch das ist nicht immer der Fall.

Haftung

Wenn während der Bauphase ein Drittschaden (Personen- oder Sachschaden) durch die am Bau beteiligten Unternehmen (Maler, Sanitär usw.) verursacht wird, jedoch nicht eruiert werden kann, durch wen der Schaden verursacht worden ist, haftet der Bauherr letztinstanzlich (Kausalhaftung). Dies gilt für den Bauherrn u.a. aufgrund von: Art. 679 ZGB und Art. 58 OR

Bauherren-Haftpflichtversicherung: Mitversichert ist die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die Deckung dieser Versicherung erstreckt sich auf die Haftpflicht des Bauherrn für Personen- und Sachschäden, insbesondere für Schäden an benachbarten Gebäuden und Grundstücken. Mitversichert ist die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Als Zusatz sind auch Schadenverhütungskosten, Arbeiten des Bauherrn und weitere Risiken versicherbar.

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Privathaftpflichtversicherung verantwortlich zeichnet – vielfach ist die Haftpflicht als Bauherr vor allem bei älteren Policen entweder gar nicht oder nur sehr beschränkt versichert.

Bauwesen-Versicherung

Die Bauwesenversicherung deckt Schäden an der Bauleistung, die durch unvorhergesehene Bauunfälle entstehen und der Verursacher (noch) nicht bekannt ist. Es sind auch Eigenschäden gedeckt, welche die Haftpflichtpolicen der am Bau Beteiligten ausschliessen.

Ob eine Decke einstürzt, Hangwasser die Baustelle in ein Schwimmbad verwandelt oder Vandalen am Werk sind – die Bauwesen-Versicherung kommt für die Kosten auf, bis hin zum Totalschaden. Sie stellt die eigentliche «Kaskoversicherung» des Bauwerks dar. Es muss aber an dieser Stelle erwähnt werden, dass Mängel aus ungenügender Arbeitsleistung durch diese Versicherung nicht gedeckt sind. Die Bauwesen-versicherung wird in der Regel durch den Bauherrn abgeschlossen, schliesst aber im Normalfall gleich alle am Bau Beteiligten ein. Entsteht zudem ein Streit, wer für die Behebung des Schadens einstehen muss, klärt die Bauwesenversicherung Ursachen und Verantwortlichkeiten ab, übernimmt die Kosten, um einen Baustopp zu vermeiden und regressiert auf die entsprechende Haftpflichtversicherung des Unternehmers.

Bei grossen und komplexen Bauvorhaben sind auch folgende Zusätze sinnvoll:

Zusatzdeckung für grössere Schäden wegen Aufräumungs-, Schadensuch, Abbruch- und Wiederaufbaukosten (mehr als 5% der Versicherungssumme). Bestehende Bauten, Ertragsausfälle und Mehrkosten des Bauherrn, Baugeräte, Werkzeuge, Baumaschinen oder Gerüst- und Einrichtungsmaterial sind ebenfalls zusätzlich versicherbar.

Die Versicherungsdeckung aus der Bauwesenversicherung endet mit der Schlüsselübergabe, unabhängig, ob in der Versicherungspolice der Ablauf erst viel später datiert ist. Es empfiehlt sich die Maintenance-Deckung abzuschliessen, welche Schäden am Bauwerk über die Bauzeit hinaus versichert.

Die kantonalen Bauzeitversicherungen decken Schäden am Gebäude, die durch Brand- und Elementar-Ereignisse entstehen. Sie sind je nach Kanton obligatorisch. Die Bauzeitversicherung ersetzt die Bauwesenversicherung nicht.

Für eine optimale Lösung rufen Sie uns an. Wir beraten Sie sehr gerne.